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Aufgaben eines Personalrates

Von Personalrat | 2.August 2007

Der Betriebsrat in der freien Wirtschaft ist weitestgehend bekannt. Nur was macht eigentlich ein Personalrat?
Der Personalrat hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes unterschiedliche Aufgaben. Folgende allgemeine Aufgaben fallen in den meisten Fällen darunter. Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen. Gemeint sind hier die eigentliche und direkte Interessenvertretung der Beschäftigten. Die jeweiligen Möglichkeiten solche Maßnahmen einzufordern sind von Bundesland zu Bundesland zum Teil sehr unterschiedlich.

Gesetze einhalten und darüber wachen

Der Personalrat soll darüber zu wachen, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze auch wirklich durchgesetzt werde. Darunter fallen aber auch, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen.

Sich für die Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten einzusetzen gehört ebenfalls zu den elementaren Aufgaben des Personalrates. Der Personalrat hat auf die Gleichstellung von Frau und Mann hinzuwirken.

Arbeitsschutz umsetzen

Des Weiteren soll auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren geachtet werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen sollen durch Anregung, Beratung und Auskunft unterstützt werden. Gesundheitsfördernder Maßnahmen sollen beachtet und gestaltet werden. Der Arbeitsschutz soll gleichfalls beachtet werden. Sollten Beschäftigte Anregungen und Beschwerden äußern sollte der Personalrat sie entgegenzunehmen und sie durch Verhandlung mit dem Dienststellenleiter besprochen und nach Möglichkeit auch umgesetzt werden.

Schwerbehinderte integrieren

Schwerbehinderte sollen in der Art und Weise gefördert werden, dass die Eingliederung und berufliche Entwicklung gefördert werden. Gleichfalls soll die berufliche Förderung Schwerbehinderter beaufsichtigt werden. Die Eingliederung ausländischer Beschäftigter soll genauso betrieben werden wie auch das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten gefördert werden soll. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung soll gefördert werden. Zur Förderung der Belange der von ihr vertretenen Beschäftigten soll eine enge Zusammenarbeit betrieben werden.

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